Gesundheitsfragen
Bienenuntersuchung - Gesundheitszeugnis - „Nachweis für einzelbetriebliche Sachverständigentätigkeiten“
In Tirol ist seit 2006 für die Bienenwanderung und für die Beschickung von Belegstellen ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Bienenproben werden von den örtlichen Gesundheitswarten oder vom jeweiligen Obmann des zuständigen BZV als "Sachverständige des LVB Tirol" vor Ort eingesammelt und an die in Tirol anerkannten Untersuchungsstellen weiter geleitet. Imker und Gesundheitswart bestätigen mit ihrer Unterschrift die ordnungsgemäße Probenentnahme. Bei Vorliegen des Formulars erfolgt die Finanzierung und Abrechnung über die Biene Österreich und dem Imker entstehen dafür keine Kosten. Die Förderungsabwicklung übernimmt zur Gänze der Landesverband. Bei Nichtvorliegen des unterschriebenen Formulars muss der Imker allerdings die Kosten für die Bienenuntersuchung in voller Höhe (Euro 4,50 pro Probe) tragen.
Sammelproben: Analog zu den Bestimmungen der AFB Futterkranzproben dürfen Sammelproben für das Gesundheitszeugnis (Totenfalluntersuchung), höchstens aus 6 Völkern bestehen. (Pro Volk mindestens 25 Bienen) Die Völkerbezeichnung muss angeführt sein!
Aufhebung des Faulbrutsperrgebietes im Bezirk Landeck.
Zulassungsverfahren von Antibiotika zur
Feuerbrandbekämpfung ausgesetzt!
Anlässlich der Bezirksversammlung 2002 wurde eine
Resolution zum Verbot des
Einsatzes von Plantomyzin verfasst und an die zuständigen Stellen im Land Tirol
und beim Bundesministerium versandt. Die
Antwort des zuständigen
Sektionschefs DI Dr. Walter Klasz war erfreulich: "Ausstieg aus der Zulassung
von Antibiotika" sowie "Intensivierung von Alternativstrategien".
Zur Verdampfung
der Oxalsäure verweise ich auf die interessanten
Untersuchungen von
Thomas Radetzki!
In Englischer Sprache finden Sie viel Interessantes auf der Homepage:
The
Mid-Atlantic Apiculture Research and Extension Consortium.
Der Obmann wird von der Bezirkshauptmannschaft Landeck, Abteilung Forstrecht/Naturschutz jährlich aufgefordert, bis zum 1. April alle Imker des Vereines zu melden, die im laufenden Kalenderjahr eine Wanderung durchführen werden. Ort und Seehöhe des Heim- und Wanderstandes, Zahl der Wandervölker sowie voraussichtlicher Zeitpunkt der Hin- und Rückwanderung müssen angegeben werden.
Die Verbringung der Bienen aus einem Befallsgebiet oder in ein Befallsgebiet muss mindestens 3 Tage vor der Wanderung der Heimatgemeinde und der Wanderstandgemeinde von jedem Imker selbständig gemeldet werden. ACHTUNG! Da auch im Gemeindegebiet von Zams wie in allen Heimatgemeinden der Imker unseres Vereines im heurigen Jahr Feuerbrand aufgetreten ist, muss diese Meldung im kommenden Jahr unbedingt durchgeführt werden. Weiters müssen die Bienen laut der 19. Verordnung der Landesregierung vom 21.3.2000 zur Bekämpfung des Feuerbrandes vor der Wanderung für 48-Stunden in einem abgeschlossenen Dunkelraum gehalten oder auf eine Seehöhe von mindestens 1400m verbracht werden! Weiter Informationen über den Feuerbrand finden Sie im Feuerbrandverzeichnis des Österreichischen Imkerbundes und am Schweizerischen Zentrum für Bienenforschung in Liebefeld.
Auch im Gemeindegebiet von Zams wurde der Feuerbrand festgestellt! Lieber Imker, bitte melde eine etwaige Wanderung spätestens 3 Tage vor dem Wandertermin bei den zuständigen Gemeinden, damit die Quarantänemaßnahmen überprüft werden können! (Formular zur Meldung)